Universität Zürich

IKMZ - Department of Communication and Media Research

Media Change & Innovation Division

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Am 13. Mai 2015 hat die Schweizerische Regierung den Bundesratsbericht „Jugend und Medien“ veröffentlicht und über zukünftige Massnahmen für einen besseren Jugendmedienschutz entschieden.

 

Die Abteilung Medienwandel & Innovation des IPMZ hat als Teil der Projektgruppe die Selbstregulierung der Branchen Film, Computerspiele, Telekommunikation und Internet untersucht und damit u.a. die Grundlage für die Entscheidungen des Bundesrats geschaffen. 

 

Die Evaluierung zeigt u.a., dass in rund 50% der Fälle Minderjährige ungeeignete Filme und Spiele erwerben konnten, dass Jugendschutzfilter im Internet keinen verlässlichen Schutz vor ungeeigneten Inhalten bieten und dass Telekommunikationsunternehmen Selbstverpflichtungen zur Jugendschutzberatung beim Kauf von Mobiltelefonen nur unzureichend umsetzen. Der Bericht empfiehlt die Selbstregulierung in Branchenverbänden stärker zu verankern, Beratungsleistungen zu verbessern und die Selbstregulierungsmassnahmen periodisch zu überprüfen.

 

Die Ergebnisse dieser Überprüfung bilden dabei eine wichtige Grundlage für den Entscheid über zukünftige Regulierungsmassnahmen auf Bundesebene, z.B. um die Branchen stärker in die Pflicht zu nehmen und hinsichtlich der gesetzlichen Abstützung von Regulierungsmassnahmen im Sinne der Ko-Regulierung. Als Konsequenz wird der Bund die Koordination und Regulierung im Jugendmedienschutz verstärken.

 

Mit dem Medienwandel gehen die Debatten über Risiken für Kinder und Jugendliche sowie adäquaten Jugendmedienschutz einher. In der Schweiz hat sich der Bundesrat bereits 2010 zum Ziel gesetzt bis 2015 zu einer Gesamteinschätzung zu kommen, welcher Regulierungsbedarf besteht und wie der Jugendmedienschutz in der Schweiz gestaltet werden soll. Im Vorfeld der Entscheidung des Bundesrates wurden im Auftrag des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) mehrere Untersuchungen durchgeführt, um Risiken für Kinder und Jugendliche zu analysieren und das bestehende Regulierungssystem zu überprüfen.

 

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Medienmitteilung zum Bundesratsbericht